Vielleicht ist es gut zu wissen, dass die am 19. Februar vereinbarten Hilfen teilweise ausschließlich vom Gericht, teilweise von der Verfahrensbeiständin vorgeschlagen und befürwortet wurden. Der Richter, der ungefähr 25 Jahre Berufserfahrung als Familienrichter hat, schlug die Besprechung (Anamnese) zwischen mir und Deinem Psychotherapeuten vor. Die Idee der flexiblen Hilfe für Dich, also einen Helfer zu bestellen, der als Ansprechpartner Dir zur Seite steht, kam von der Verfahrensbeiständin; der Richter hat diese ebenfalls sehr befürwortet. Die Verfahrensbeiständin gilt ebenfalls als sehr erfahren und sehr hilfsbereit zugunsten von Kindern. Beide, Richter und Verfahrensbeiständin, waren enttäuscht darüber, dass die Tandemtherapie, die das Jugendamt befürwortet hatte, nicht Dich einbezieht. Es ist sehr wichtig, dass diese Hilfen nun durchgeführt werden, damit es Dir bald besser geht. Deshalb muss ich nun erneut den Weg zum Gericht wählen.
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